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   BFH, 24.05.1973 - IV R 118/72   

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https://dejure.org/1973,1029
BFH, 24.05.1973 - IV R 118/72 (https://dejure.org/1973,1029)
BFH, Entscheidung vom 24.05.1973 - IV R 118/72 (https://dejure.org/1973,1029)
BFH, Entscheidung vom 24. Mai 1973 - IV R 118/72 (https://dejure.org/1973,1029)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Opernsänger - Gastspieltätigkeit - Selbständige Tätigkeit - Übernahme einer Rolle - Aufführungen innerhalb einer Spielzeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Arbeitnehmer
    Arbeitnehmerbegriffe in ABC-Form
    Sänger/Sängerin

Papierfundstellen

  • BFHE 109, 357
  • DB 1973, 1732
  • BStBl II 1973, 636
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 06.10.1971 - I R 207/66

    Mitwirkung eines Schauspielers - Herstellung eines Fernsehfilms -

    Auszug aus BFH, 24.05.1973 - IV R 118/72
    -- Es sei auch auf das BFH-Urteil vom 6. Oktober 1971 I R 207/66 (BFHE 103, 421, BStBl II 1972, 88) Bezug zu nehmen.

    Die zutreffende Auffassung, wonach die Mitwirkung eines Schauspielers an der Herstellung eines Fernsehfilms in der Regel eine nichtselbständige Arbeit ist (BFH-Urteil I R 207/66) und die Vergütungen für die Mitwirkung von Schaupielern bei Fernsehfilmen und Fernsehproduktionen in der Regel Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit sind (BFH-Urteil IV R 1/69), rechtfertigt danach keine Folgerungen für die Tätigkeit eines Gastopernsängers, der einem fremden theater für eine Rolle, wenn auch in mehreren Aufführungen innerhalb einer Spielzeit, zur Verfügung steht.

  • BFH, 20.01.1972 - IV R 1/69

    Mitwirkung von Schauspielern - Fernsehspielfilme - Fernsehproduktion - Vergütung

    Auszug aus BFH, 24.05.1973 - IV R 118/72
    Das Vergütungsrisiko des Klägers reiche für die Annahme einer selbständigen Tätigkeit nicht aus (BFH-Urteile VI 385/65; vom 20. Januar 1972 IV R 1/69, BFHE 104, 169, BStBl II 1972, 214).

    Die zutreffende Auffassung, wonach die Mitwirkung eines Schauspielers an der Herstellung eines Fernsehfilms in der Regel eine nichtselbständige Arbeit ist (BFH-Urteil I R 207/66) und die Vergütungen für die Mitwirkung von Schaupielern bei Fernsehfilmen und Fernsehproduktionen in der Regel Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit sind (BFH-Urteil IV R 1/69), rechtfertigt danach keine Folgerungen für die Tätigkeit eines Gastopernsängers, der einem fremden theater für eine Rolle, wenn auch in mehreren Aufführungen innerhalb einer Spielzeit, zur Verfügung steht.

  • BFH, 06.11.1970 - VI 385/65

    Gastspielverpflichtung - Sängerin - Nichtselbständige Arbeit - Arbeitgeberanteile

    Auszug aus BFH, 24.05.1973 - IV R 118/72
    Auch der BFH gehe in dem Urteil vom 6. November 1970 VI 385/65 (BFHE 100, 320, BStBl II 1971, 22) nicht von einer so starren zeitlichen Abgrenzung aus, sondern stelle vornehmlich darauf ab, ob der Künstler während der Dauer des Vertrages als frei oder unfrei anzusehen sei.

    Das Vergütungsrisiko des Klägers reiche für die Annahme einer selbständigen Tätigkeit nicht aus (BFH-Urteile VI 385/65; vom 20. Januar 1972 IV R 1/69, BFHE 104, 169, BStBl II 1972, 214).

  • BSG, 01.02.1979 - 12 RK 7/77

    Arbeitnehmereigenschaft - Kursleiterin

    Entscheidend dafür, ob eine abhängige Beschäftigung oder eine selbständige Dienstleistung vorliegt, ist in solchen Fällen, inwieweit während der Durchführung der Aufgabe von Seiten der die Arbeit vergebenden Person Einfluß auf Ort, Zeit und Durchführung genommen werden kann (vgl für Bühnenprogramme BAG AP Nrn 14 und 19 zu § 611 BGB Abhängigkeit; BAG AP Nr. 1 zu § 2 BUrlG , BFH BStBl II 1971, 656; BStBl II 1973, 636; BFH BB 1977, 176).
  • FG Baden-Württemberg, 12.05.2016 - 3 K 3974/14

    Inländisches Besteuerungsrecht an den aus Auftritten vor Publikum resultierenden

    Dies rechtfertigt die Annahme eines zwischen dem Kläger und dem Opernhaus Y bestehenden Arbeitsverhältnisses (BFH-Urteile vom 6. November 1970 VI R 385/65, BStBl II 1971, 22; vom 24. Mai 1973 IV R 118/72, BStBl II 1973, 636).

    Die für die Abgrenzung zwischen selbständiger und nichtselbständiger Tätigkeit wesentlichen Merkmale können nicht durch die Einführung einer zeitlichen Begrenzung von bestimmten Tagen ersetzt werden, wobei bei einer länger andauernden Tätigkeit eines "Gastspielers" eine nichtselbständige Tätigkeit anzunehmen sei (BFH-Urteil in BStBl II 1973, 636, zum Engagement eines Opernsängers als Gastsänger).

  • BSG, 11.05.1976 - 7 RAr 120/74

    Arbeitsvermittlung - Beschäftigung bei Künstlern - Engagements

    Das hierfür wesentliche Merkmal der persönlichen Abhängigkeit des Arbeitnehmers, dem auf der Seite des Arbeitgebers das Weisungsrecht hinsichtlich Art, Ort, Zeit und Dauer der Dienstleistung entspricht (BAG 12, 303, 14, 17; 19, 324), trifft bei Schauspielern regelmäßig zu, dies ... jedenfalls bei ihrer Haupttätigkeit, der Übernahme von Rollenverpflichtungen für die Spielzeit eines Theaters oder im Rahmen von Filmen, weil der Künstler hierfür weitgehend einer Regie und Probenverpflichtung unterliegt (vgl. BFH, Urteil vom 27. November 1962 - BStBl III 1963, 95 - und vom 24. Mai 1973 - BStBl II 1973, 636; BAG vom 15. November 1957 - AP Nr. 2 zu § 125 BGB - und vom 20. Juli 1961 - AP Nr. 2 zu § 611 Film -).
  • BSG, 20.04.1977 - 7/12/7 RAr 69/75
    Das hierfür wesentliche Merkmal der persönlichen Abhängigkeit des Arbeitnehmers, dem auf der Seite des Arbeitgebers das Weisungsrecht hinsichtlich Art, Ort, Zeit und Dauer der Dienstleistung entspricht (BAG 12, 303, 14, 17; 19, 324), trifft bei Schauspielern und Sängern regelmäßig zu, insbesondere deshalb, weil der Künstler hierbei einer Regie- und Probenverpflichtung unterliegt (vgl. BFH Urteil vom 27. November 1962 - BStBl III 1963, 95 - und vom 24. Mai 1973 - BStBl II 1973, 636; BAG vom 15. November 1957 - AP Nr. 2 zu 5 125 BGB - und vom 20. Juli 5.
  • BSG, 30.11.1973 - 7 RAr 2/68
    LAG Saarbrücken, v. 22.9.1965 - AP Nr. 10 zu 5 611 BGB Film - BFH, Urt. v. 27.11.1962 - AP Nr. 4 zu 5 611 BGB Film - u. Urt. v. 24.5.1973 - BStBl II 1973, 636 - Bundeskartellamt v. 6.8.1962 - AP Nr. 7 zu 5 611 BGB Film -).
  • FG Nürnberg, 14.12.1993 - II 279/92
    Maßgebend sind dabei nicht die von den Beteiligten gewählten Bezeichnungen; entscheidend ist vielmehr, als was das Verhältnis sich nach seiner tatsächlichen Durchführung darstellt (vgl. die BFH-Urteile in BStBl. II 1972, 810; vom 24.05.1973 IV R 118/72, BStBl. II 1973, 636; vom 04.12.1975 IV R 180/72, BStBl. II 1976, 292; vom 03.08.1978 VI R 212/75, BStBl. II 1979, 131; Urteile in BStBl. II 1985, 661 sowie vom 20.04.1988 X R 40/81, BStBl. II 1988, 804, 807; vgl. auch BFH-Urteil vom 12.10.1988 X R 18/87, BFH/NV 1989, 366).
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